Zur Ermittlung des Zeitanteils, für den die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege aufkommen muss, hat der Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) im September 2023 Kostenabgrenzungs-Richtlinien nach § 17 Abs. 1b SGB XI erlassen. Diese wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. November 2023 befristet bis zum 31. März 2025 genehmigt.
Nach aktuellen Rückmeldungen von Versicherten an Verbände der Selbsthilfe, stellen die Kostenabgrenzungs-Richtlinien durch darin festgeschriebene veränderte Vergütungsstrukturen in der ambulanten Pflege und durch mangelnde Rechtsklarheit häuslich versorgte Pflegebedürftige mit AKI-Bedarf zunehmend vor unzumutbare Herausforderungen.
Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Befristung haben die unterzeichnenden Verbände ihre Problemanzeigen und Forderungen an den MD Bund und das BMG geschickt und diese zur Berücksichtigung bei der anstehenden Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Kostenabgrenzungs-Richtlinien aufgefordert.
Hier finden Sie unsere Problemanzeigen und Forderungen zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Positionspapier zum herunterladen (pdf)
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
Katja Kruse, Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-18
E-Mail: katja.kruse@bvkm.de
Intensivkinder Zuhause e.V.
Henriette Cartolano, Sprecherin des Vorstands
Blockhorner Weiden 24, 22869 Schenefeld
Tel.: 0176 – 31388641
E-Mail: regio-berlin@intensivkinder.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL
Thomas Koritz, Referent für Gesundheitspolitik
Leipziger Straße 61, 10117 Berlin
Tel.: 04671 – 4049135
E-Mail: tkoritz@isl-ev.de
IntensivLeben – Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V.
Markus Behrendt, Vorsitzender
Lippoldsberger Str. 6, 34128 Kassel
Tel.: 0561 – 50357572
E-Mail: behrendt@intensivleben-kassel.de